Bundesverwaltungsgericht Leipzig sieht keine Klagebefugnis gegen Lärmaktionsplan

Leipzig (jur). Anwohner - hier am Frankfurter Flughafen - können erst dann vor Gericht gehen, wenn sie tatsächlich unter zu viel Lärm leiden. Am Donnerstag, den 28. November 2918, hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig zum "Flughafen Frankfurt" (Az. 7 C 2.18) entschieden, dass Ansprüche gegen die Planung unzulässig sind. Die Klägerin lebt in der Nähe des Frankfurter Flughafens. Das Land Hessen hat einen Lärmaktionsplan für diesen Bereich erstellt. Nach Ansicht der Anwohnerin entsprec ...

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