LSG Darmstadt bestätigt Krankenkassenbeiträge auch auf Zusatzrenten
Darmstadt (jur). Auf die Zusatzrenten aus den Pensionskassen müssen die Versicherten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Diese Pensionskassenrenten haben eine Einkommensersatzfunktion und sind damit mit Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar, entschied das Landessozialgericht Hessen (LSG) in Darmstadt in einem am Dienstag, den 3. Dezember 2019 verkündeten Urteil (Az. L 8 KR 482/17). Die Klage wurde von einer 67-jährigen Kasselerin erhoben, die seit 1995 ...
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