LSG Darmstadt bestätigt Krankenkassenbeiträge auch auf Zusatzrenten

Darmstadt (jur). Auf die Zusatzrenten aus den Pensionskassen müssen die Versicherten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Diese Pensionskassenrenten haben eine Einkommensersatzfunktion und sind damit mit Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar, entschied das Landessozialgericht Hessen (LSG) in Darmstadt in einem am Dienstag, den 3. Dezember 2019 verkündeten Urteil (Az. L 8 KR 482/17). Die Klage wurde von einer 67-jährigen Kasselerin erhoben, die seit 1995 ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2RikMx9
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt