Laut Landgericht Köln erfordern nicht alle Gefahren ein Warnschild
Köln (jur). Es gibt Gefahren, für die ein Warnschild nicht erforderlich ist. Das Warnschild ist entbehrlich, wenn die Gefahr "offensichtlich und naheliegend" ist, wie das Landgericht Köln in einem am Freitag, den 29. November 2019 verkündeten Urteil im Hinblick auf ein zufallendes Eisentor (Ref.: 16 O 438/18) entschieden hat. Die Klägerin hatte die Nacht bei ihrem damaligen Lebensgefährten verbracht. Am nächsten Morgen wollte er sie mit dem Auto zur Arbeit fahren. Um die Straße zu errei ...
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