Zustimmung des Bundestages zu geplantem EU-Patentgericht wirksam
Karlsruhe (jur). Die Zustimmung des Deutschen Bundestages zum geplanten Einheitlichen EU-Patentgericht ist nun wirksam. In einem am Freitag, 9. Juli 2021, veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zwei dagegen gerichtete Eilanträge als nicht ausreichend begründet zurückgewiesen (Az.: 2 BvR 2216/20 und 2 BvR 2217/20). Die EU-Staaten hatten bereits 2013 ein Abkommen geschlossen, mit dem das Patentrecht auf EU-Ebene neu geregelt werden soll. Kernstück ist die Ei ...
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