Hartz-IV-Ansprüche dürfen nicht zur Tilgung von Altschulden abgetreten werden
Celle (jur). Grundsätzlich können sich Gläubiger nicht die Hartz-IV-Ansprüche von Arbeitslosen zur Tilgung derer Altschulden abtreten lassen. Es liegt nicht im "wohlverstandenen Interesse" des Arbeitslosengeld-II-Beziehers, wenn das Jobcenter die für den laufenden Lebensunterhalt vorgesehene Regelleistung kürzt, um Altschulden zu tilgen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem am Montag, 5. Juli 2021, in Celle verkündeten Urteil (Az.: L 11 AS 234/18). Der Fa ...
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