Klage wegen überhöhter Kartellpreise fast immer im eigenen Land möglich
Luxemburg (jur). Wenn Unternehmen, Schadenersatz wegen überhöhter Preise aufgrund eines Kartells einklagen wollen, dann können sie dies fast immer in ihrem eigenen Land tun. Denn die Orte, an denen der Schaden sich verwirklicht hat ist der örtliche Händler oder der Sitz des mutmaßlich geschädigten Unternehmens, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag, 15. Juli 2021 (Az.: C-30/20). Ein Unternehmen in Córdoba, Südspanien, das zwischen 2004 und 2009 fünf ...
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