Keine „Blockade“ von Pro Familia durch Abtreibungsgegner

Karlsruhe (jur). Abtreibungsgegner verletzen die Persönlichkeitsrechte von ratsuchenden Schwangeren, indem sie 40 Tage lang eine Dauermahnwache vor einer Beratungsstelle von Pro Familia organisieren. In diesem Fall ist ein behördliches Versammlungsverbot für diesen Ort und der damit verbundene Eingriff in die Versammlungs-, Meinungs- und Religionsfreiheit gerechtfertigt, entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Donnerstag, 22. Juli 2021, veröffentlichten Urteil (Az.: 2 K 5046/1 ...

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