Verwaltungsakt zur Abwehr von Telefonterror
Hamm (jur). Öffentlich-rechtlichen Körperschaften steht gegen Telefonterror und querulatorische Anrufe auch ein "digitales Hausrecht" zur Abwehr zu. So haben Hochschulen als Körperschaften des öffentlichen Rechts zwar keinen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen Anrufer, können aber einen vollstreckbaren Verwaltungsakt mit Androhung eines Zwangsgeldes erlassen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Mittwoch, 14. Juli 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 7 U 14/21). D ...
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