Auch im Wahlkampf keine volksverhetzenden Plakate

Münster (jur). Selbst im Wahlkampf dürfen Parteien keine Plakate aufhängen, die volksverhetzend sind. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster in einem Urteil, dass am Mittwoch, 7. Juli 2021, zugestellt wurde, klargestellt (Az.: 5 A 1386/20). Es bestätigte, dass die Stadt Mönchengladbach NPD-Wahlplakate mit dem Slogan "Stoppt die Invasion: Migration tötet" entfernen durfte. Der Kreisverband der NPD in Mönchengladbach hatte anlässlich der Europawahl im Ma ...

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