Für Beamteneinstellung müssen Bundesländer gesetzliche Regeln haben
Leipzig (jur). Die Bundesländer müssen Einstellung und Beförderung ihrer Beamten durch Gesetz regeln. Rheinland-Pfalz darf dies nicht vollständig in die Hände einzelner Behörden und Dienststellen legen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch, 7. Juli 2021 (Az.: 2 C 2.21). Das Land muss sein Landesbeamtengesetz entsprechend nachbessern, aber bis dahin bleiben die einzelnen Regelungen in Kraft. Die Leipziger Richter gaben damit der Klage einer Frau statt, die sich erf ...
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