Jobcenter muss Kosten für private Haftpflicht übernehmen

Kassel (jur). Ist im Mietvertrag eines Hartz-IV-Empfängers der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung vorgesehen, muss das Jobcenter diese Aufwendungen als Kosten der Unterkunft erstatten. Da die vertraglich vorgegebene Haftpflichtversicherung auch mögliche Schäden abdecken soll, die der Mieter in der Wohnung verursacht, liegt ein sachlicher Zusammenhang mit der Unterkunft vor, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Mittwoch, 30. Juni 2021 (Az.: B 4 AS 76/20 R). Ein H ...

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