Schadenersatzklage gegen Bayer abgewiesen

Karlsruhe (jur). Auch in zweiter Instanz ist die Klage gegen Bayer wegen angeblicher Nebenwirkungen der Antibabypille "Yasminelle" gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe wies die Berufung der Klägerin am Freitag, 25. Juli 2021, zurück (Az.: 4 U 19/19). Die Klägerin habe nicht nachweisen können, dass für die erlittene Thromboembolie die Pille die Ursache war. Das OLG hat nicht geprüft, ob das Thromboserisiko durch die Pille unvertretbar hoch ist. *h2*40 Prozent der Thrombosen ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3qEY1Dg
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt