Jobcenter kann Kosten für Schuldnerberatung übernehmen

Kassel (jur). Bei überschuldeten Hartz-IV-Empfängern müssen Jobcenter als Eingliederungsmaßnahme auch eine Schuldnerberatung in Betracht ziehen. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied am Mittwoch, 21. Juli 2021 (Az.: B 14 AS 18/20 R), dass die Übernahme von Beratungskosten erforderlich sein kann, wenn die Beratung "die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erst vorbereitet oder flankierend unterstützt“, indem sie hilft, Motivationsprobleme zu überwinden und den Betroffenen zu stab ...

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