Staatstrojaner durch Bundesverfassungsgericht erlaubt
Karlsruhe (jur). Sogenannte Staatstrojaner zur Überwachung der Computertelekommunikation durch Sicherheitsbehörden sind grundsätzlich zulässig. Zugleich besteht aber eine staatliche Schutz- und Mitwirkungspflicht damit Hersteller noch nicht bekannte Sicherheitslücken in ihren IT-Systemen beseitigen können, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch, 21. Juli 2021, in Karlsruhe verkündeten Beschluss (Az.: 1 BvR 2771/18). Es muss daher gesetzlich geregelt sein, wie dieser ...
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