Zupfen von Barthaaren ist kein Grund, die Maske abzunehmen
Karlsruhe (jur). Der Wunsch nach einer "Gesichtspflege" ist kein Grund, seine Maske im Zug abzunehmen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Freitag, 25. Juni 2021, bekannt gegebenen Beschluss entschieden und gegen eine Frau eine Geldbuße von 70 Euro verhängt (Az.: 3 OWi 25 Js 9253/20). Im vorliegenden Fall war die Frau zunächst mit einer vorgeschriebenen Maske in einem Zug unterwegs. Als sie jedoch in der Öffentlichkeit kurz die Maske herunterzog, um mit einer Pinzette ...
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