BND zur Auskunft über Journalistengespräche verpflichtet
Leipzig (jur). Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss der Presse Auskunft darüber geben, welche Journalisten wann von ihm zu einem Treffen in der Behörde eingeladen wurden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied jedoch am Donnerstag, 8. Juli 2021 (Az.: 6 A 10.20), dass der BND zum Schutz des Recherche- und Redaktionsgeheimnisses keine Auskünfte über einzelne, von Journalisten selbst initiierten Treffen erteilen darf, die Rückschlüsse auf konkrete Recherchetätigkeiten zulassen w ...
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