Daten zu Insolvenzverfahren müssen von Schufa nach sechs Monaten gelöscht werden

Schleswig (jur). Daten einer Insolvenz dürfen von der Schufa nicht dauerhaft gespeichert werden. Sie sind sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens zu löschen, entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) in einem am Montag, 5. Juli 2021, verkündeten Urteil (Az.: 17 U 15/21). Eine längere Speicherung widerspreche der gesetzlichen Wertung. Ein Mann aus Schleswig-Holstein, der in finanzielle Schwierigkeiten geraten war, hatte Klage eingelegt. Nach einem Insolvenzverfahren ha ...

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