Daten zu Insolvenzverfahren müssen von Schufa nach sechs Monaten gelöscht werden
Schleswig (jur). Daten einer Insolvenz dürfen von der Schufa nicht dauerhaft gespeichert werden. Sie sind sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens zu löschen, entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) in einem am Montag, 5. Juli 2021, verkündeten Urteil (Az.: 17 U 15/21). Eine längere Speicherung widerspreche der gesetzlichen Wertung. Ein Mann aus Schleswig-Holstein, der in finanzielle Schwierigkeiten geraten war, hatte Klage eingelegt. Nach einem Insolvenzverfahren ha ...
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2UFmxbC
Anwalt SB
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2UFmxbC
Anwalt SB
Comments
Post a Comment