Keine Erhebung jährlicher Bearbeitungsgebühren durch Bausparkassen
Koblenz/Karlsruhe (jur). Auch in der Ansparphase des Vertrages dürfen Bausparkassen keine jährlichen Bearbeitungsgebühren erheben. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) Karlsruhe am Freitag, 2. Juli 2021, mitteilte, hat die Debeka Bausparkasse ihre Revision gegen ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz zurückgenommen. Dieses Urteil ist somit rechtskräftig. Im Jahr 2017 hatte die Debeka eine "Servicepauschale" eingeführt, die je nach Vertrag 12 oder 24 Euro pro Jahr beträ ...
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