Berliner Tierschutzorganisationen erhalten umfassende Beteiligungsrechte
Berlin (jur). Die Berliner Bezirksämter müssen die Tierschutzorganisationen bei der Erarbeitung von Verfahren und Verwaltungsvorschriften nach dem Tierschutzgesetzes umfassend beteiligen. Auch wenn Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Regelung zur Beteiligung von verbandsklageberechtigten Tierschutzorganisationen bestehen, ist sie jedenfalls nicht offensichtlich verfassungswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einer am Freitag, 2. Juli 2021, bekannt gegebenen E ...
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