Schadenersatz für nicht angebotene Kita-Betreuung

Frankfurt/Main (jur). Wenn eine Kommune keinen Kita-Platz anbietet und ein Elternteil deshalb nicht arbeiten kann, kann eine Entschädigung für den Verdienstausfall geltend gemacht werden. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Montag, 12. Juli 2021, veröffentlichten Urteil entschied, hat die klagende Mutter Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 23.000 Euro (Az. 13 U 436/19). Im vorliegenden Fall hatte die Klägerin unmittelbar nach der Geburt und damit rechtzeitig e ...

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