Gleichgeschlechtliche Paare müssen Anerkennungsmöglichkeit haben

Straßburg (jur). Gleichgeschlechtliche Paare müssen die Möglichkeit für eine staatliche Anerkennung haben. Anderenfalls wird ihr Recht auf Privat- und Familienleben verletzt, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am Dienstag, 13. Juli 2021, gegen Russland (Az.: 40792/10, 30538/14 und 43439/14). Zwei lesbische Paare und ein schwules russisches Paar hatten Klage eingereicht. Sie leben in Russland, Deutschland bzw. Luxemburg und wollten in ihrem jeweil ...

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