Auf Treppen ins Watt ist mit Rutschgefahr zu rechnen

Schleswig (jur). Wer über eine Betontreppe an einer Badestelle das Nordseewatt betritt, muss mit glitschigem Schlamm, Wellen oder gar Meerestieren darauf rechnen. Stürzt eine Nordsee-Besucherin auf der Außentreppe, stellt dies ein "übliches Risiko" dar, wofür sie keinen Schadensersatz aufgrund einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verlangen kann, entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) in einem am Dienstag, 29. Juni 2021, in Schleswig verkündeten Hinweisbesch ...

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