Kündigung per Brief bei rein online geschlossenen Verträgen möglich

Hamburg (jur). Verbraucher dürfen auch bei rein online abgeschlossenen Verträgen diese per Brief widerrufen oder kündigen. Das Landgericht Hamburg hat am 29. April 2021 in einem Urteil gegen den Energieversorger Lichtblick SE, auf das der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hingewiesen hat (Az.: 312 O 94/20), entschieden, dass es nicht zulässig ist, dass ein Unternehmen seine Kunden ausschließlich auf elektronische Kommunikation verweist. Die Verbraucherschutzorganisation hatte Lichtb ...

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