Nur zwei Jahre ab Kauf Ersatzlieferung für mangelhaften Diesel möglich

Karlsruhe (jur). Fahrer von abgasmanipulierten Dieselfahrzeugen können vom Händler dafür nicht mehr ein neues, mangelfreies Auto verlangen. Dies wäre nur für zwei Jahre ab dem Kaufdatum möglich gewesen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch, 21. Juli 2021 (Az.: VIII ZR 254/20 u.a.). Nur diese Einschränkung würde einen angemessenen Ausgleich in die Belange der Interessen beider Seiten bringen. Im Jahr 2009 oder 2010 hatten die insgesamt vier Kläger einen VW mit ...

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