Umgehung von Pfandleih-Vorschriften

Leipzig (jur). Bar auf die Hand Geld für das eigene Auto bekommen und dennoch damit weiter fahren. Dieses verlockende Angebot für Autofahrer in Geldnöten ist rechtswidrig. Es verstößt gegen den Verbraucherschutz, der in der Gewerbeordnung vorgesehen ist, und umgeht die strengen Vorschriften des Pfandleihgewerbes, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch, 7. Juli 2021 (Az.: 8 C 28.20). Damit wies es die Klage eines oberbayerischen Unternehmens ab, das den Ankauf von Pri ...

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