Arbeitgeber dürfen religiöse Symbole untersagen
Luxemburg (jur). Arbeitgeber dürfen muslimischen Arbeitnehmerinnen das Tragen von Kopftüchern aus Gründen der Neutralität unter bestimmten Bedingungen untersagen. Wenn der Arbeitgeber nachweist, dass er ohne das Verbot des Tragens weltanschaulicher und religiöser Symbole nachteilige Folgen erleiden würde und die Einhaltung des Neutralitätsgebots für ihn ein "wirkliches Bedürfnis" darstellt, werden muslimische Frauen nach EU-Recht nicht unzulässig benachteiligt, entschied der Europäisc ...
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3hGKZ5l
Anwalt SB
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3hGKZ5l
Anwalt SB
Comments
Post a Comment