Richter nach Zustimmung zu NPD-Wahlslogan befangen
Karlsruhe (jur). Wenn ein Richter den Wahlslogan der NPD "Migration tötet" als teilweise zutreffend bewertet und in der Zuwanderung eine Gefahr für die deutsche Kultur und das menschliche Leben sieht, kann er nicht unparteiisch über Asylverfahren entscheiden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag, 9. Juli 2021, veröffentlichten Beschluss klargestellt und damit der Verfassungsbeschwerde eines afghanischen Flüchtlings wegen seines abgelehnten Befangenheitsantr ...
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