Ohne aktuelle Adresse ist Rechtsschutz nicht möglich
Darmstadt (jur). Wenn Hartz-IV-Empfänger im Streitfall mit dem Jobcenter gerichtlichen Rechtsschutz suchen, müssen sie immer ihre aktuelle Adresse angeben. Andernfalls ist ein beim Gericht eingelegtes Rechtsmittel nicht zulässig, entschied das Hessische Landessozialgericht (LSG) in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss (Az.: L 7 AS 177/21 B ER). Nach Ansicht der Darmstädter Richter kann auf die Angabe der Adresse nur verzichtet werden, wenn sie aus "schwerwiegenden Gründen" unzu ...
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