Wegen Corona-Schließung Erstattung von Beiträgen für Fitnessstudio
Osnabrück (jur). Kunden von Fitnessstudios können gezahlte Gebühren für Zeiten der Schließung aufgrund von Corona vom Studiobetreiber zurückfordern. Dafür ist allerdings Voraussetzung, dass sie ihren Vertrag mit dem Fitnessstudio in der Zwischenzeit gekündigt haben, entschied das Landgericht Osnabrück in einem am Montag, 12. Juli 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 2 S 35/21). Sie müssten sich also nicht darauf verweisen lassen, dass die Laufzeit des Vertrages um die Zeit der behörd ...
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