Erstattung für Spracherkennungssoftware für Förderschülerin
Celle (jur). Eine behinderte Schülerin einer Förderschule kann auf eine Spracherkennungssoftware als Hilfsmittel angewiesen sein, um am Schulunterricht teilnehmen zu können. In einem solchen Fall ist die gesetzliche Krankenkasse zur Kostenerstattung verpflichtet und muss bei Kindern einen "großzügigen Maßstab" anlegen, um die weitere Entwicklung der Kinder Rechnung zu tragen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem am Montag, 28. Juni 2021, veröffentlichten U ...
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