Keine Wohlfühlatmosphäre für die Einsicht von Bebauungsplänen
Mannheim (jur). Für die Einsichtnahme eines Bebauungsplans müssen Kommunen es den Bürgern nicht möglichst bequem machen. Nicht einmal Stühle müssen bereitstehen, wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem am Mittwoch, 17. November 2021, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 5 S 3125/20). Danach müssen die Unterlagen aber „griffbereit und als zusammengehörig erkennbar zugänglich sein“. Im Streitfall geht es um den Bebauungsplan „Irma“ in Bad Dürrheim. E ...
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