Keine Negativzinsen auf Giro- und Tagesgeldkonten

Berlin (jur). Banken dürfen für Einlagen auf Giro- und Tagesgeldkonten keine Negativzinsen berechnen. Die Kunden seien hier faktisch Darlehensgeber, Zinsen müssten laut Gesetz aber nur Darlehensnehmer zahlen, wie das Landgericht Berlin in einem jetzt vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlichten Urteil vom 28. Oktober 2021 entschied (Az.: 16 O 43/21). Es verwarf damit sogenannte Verwahrentgelte bei der Sparda-Bank Berlin. Nach ihren Geschäftsbedingungen hatte die Bank für ...

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