Begrenzung der Schadensminderungspflicht durch den BGH
Karlsruhe (jur). Nach einem Unfall müssen die Geschädigten nicht mit aller Kraft versuchen, ihre Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Sie müssen sich nur dann einer medizinischen Behandlung unterziehen, wenn diese eine Verbesserung der Arbeitsfähigkeit verspricht und auch echte Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnet, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag, 26. Oktober 2021, veröffentlichten Urteil (Az.: VI ZR 91/19). Der im Jahr 1969 geborene Kläger hat B ...
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