Das bayrische Landespflegegeld muss nicht zur Betreuervergütung herhalten

Karlsruhe (jur). Pflegebedürftige müssen das bayerische Landespflegegeld oder das daraus angesparte Vermögen nicht für die Bezahlung eines Betreuers einsetzen. Denn nach dem Willen des Landesgesetzgebers sollen die Betroffenen das Landespflegegeld nutzen können, um teurere Wünsche zu erfüllen oder pflegenden Angehörigen eine finanzielle Anerkennung geben zu können, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 27. Oktober 2021, veröffentlichten Beschluss (Az.: XII ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3mxZRVZ
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt