Das bayrische Landespflegegeld muss nicht zur Betreuervergütung herhalten
Karlsruhe (jur). Pflegebedürftige müssen das bayerische Landespflegegeld oder das daraus angesparte Vermögen nicht für die Bezahlung eines Betreuers einsetzen. Denn nach dem Willen des Landesgesetzgebers sollen die Betroffenen das Landespflegegeld nutzen können, um teurere Wünsche zu erfüllen oder pflegenden Angehörigen eine finanzielle Anerkennung geben zu können, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 27. Oktober 2021, veröffentlichten Beschluss (Az.: XII ...
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