Geld zurück bei verschobener Fortbildung
Celle (jur). Wird eine von einer Arbeitnehmerin gebuchte berufsbegleitende Fortbildung verschoben, kann sie bereits gezahltes Geld zurückverlangen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie den angebotenen Ersatztermin nicht wahrnehmen kann, wie das Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem am Montag, 29. November 2021, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 11 U 66/21). Im Streitfall hatte sich eine Arbeitnehmerin im November 2019 zu einem Präsensseminar für eine Ausbildung zum „Agile Coach“ ang ...
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