Geld zurück bei verschobener Fortbildung

Celle (jur). Wird eine von einer Arbeitnehmerin gebuchte berufsbegleitende Fortbildung verschoben, kann sie bereits gezahltes Geld zurückverlangen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie den angebotenen Ersatztermin nicht wahrnehmen kann, wie das Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem am Montag, 29. November 2021, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 11 U 66/21). Im Streitfall hatte sich eine Arbeitnehmerin im November 2019 zu einem Präsensseminar für eine Ausbildung zum „Agile Coach“ ang ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3xEaqKY
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt