Arbeitszeugnis muss in sich schlüssig sein

Mainz (jur). Ein Arbeitszeugnis muss in sich schlüssig sein. Bescheinigt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter durchweg gute Leistungen, so muss sich dies auch in der sogenannten Zufriedenheitsskala niederschlagen, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 10. Juni 2021 entschied (5 Sa 348/20). Es gab damit einer kaufmännischen Angestellten recht. Nach gut acht Beschäftigungsjahren bei einem Hersteller alkoholfreier Erfrischungsgetränke h ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3cfFrLC
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt