Arbeitszeugnis muss in sich schlüssig sein
Mainz (jur). Ein Arbeitszeugnis muss in sich schlüssig sein. Bescheinigt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter durchweg gute Leistungen, so muss sich dies auch in der sogenannten Zufriedenheitsskala niederschlagen, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 10. Juni 2021 entschied (5 Sa 348/20). Es gab damit einer kaufmännischen Angestellten recht. Nach gut acht Beschäftigungsjahren bei einem Hersteller alkoholfreier Erfrischungsgetränke h ...
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