Gebäude mit Terrasse, Lichtkuppeln und Glasfalttür ist keine Garage
Frankfurt/Main (jur). Ein Gebäude mit Terrasse, Lichtkuppeln und Glasfalttüren ist keine Garage. Solch ein Bau muss daher nach der Hessischen Bauordnung zum Nachbargrundstück mindestens einen drei Meter weiten Abstand wahren, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main mit am Mittwoch, 24. November 2021, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: 6 U 117/20). Konkret ging es um einen Nachbarschaftsstreit, bei dem ein Grundstückseigentümer seine bereits vorhandene Garage abreiße ...
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