Wohngebäude-Versicherung haftet nicht für undichte Silikonfuge

Karlsruhe (jur). Eine Wohngebäude-Versicherung haftet nicht für eine undichte Fuge an der Duschwanne. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 15. November 2021, veröffentlichten Urteil zu den Muster-Vertragsbedingungen klargestellt (Az.: IV ZR 236/20). Er wies damit einen Hauseigentümer im Raum Aschaffenburg ab. Wegen einer undichten Silikonfuge zwischen Duschwanne und Wand war es in einer der Wohnungen zu einem Wasserschaden in Höhe von nach Angaben des Eigent ...

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