„Langsamer Richter“ war Verfassungsrichtern nicht gründlich genug

Karlsruhe (jur). Der bundesweit als „langsamer Richter“ bekanntgewordene Thomas Schulte-Kellinghaus hat bei seiner Verfassungsbeschwerde gegen eine Dienstaufsichtsrüge offenbar nicht gründlich genug gearbeitet. Mit einem am Dienstag, 23. November 2021, veröffentlichten Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seine Beschwerde wegen unzureichender Begründung als unzulässig ab (Az.: 2 BvR 1473/20). Schulte-Kellinghaus arbeitet bei der Zweigstelle des Oberlandesgerichts ( ...

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