Bedingungsloser abgeleiteter Schutz für Flüchtlingskinder bleibt

Luxemburg (jur). Der in Deutschland besondere Schutz für Flüchtlingskinder ist mit EU-Recht vereinbar. Das hat am Dienstag, 9. November 2021, der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Az.: C-91/20). Konkret billigten die Luxemburger Richter die Regelung, wonach Kinder von einem Elternteil einen abgeleiteten Schutz erhalten, auch wenn sie mit dem anderen Elternteil in ein sicheres Land ausreisen könnten. Die 2017 geborene Klägerin ist Tochter einer Tunesierin und eines Syrers, der 201 ...

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