Ohne Lehre kein „außerplanmäßiger Professor“
Mainz (jur). Unis dürfen den Titel „außerplanmäßiger Professor“ nur an Personen vergeben, die tatsächlich an der Hochschule lehren. Maßgeblich ist im Streitfall der Tag der gerichtlichen Entscheidung, wie das Verwaltungsgericht Mainz ein einem am Montag, 8. November 2021, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 3 K 15/21.MZ). Der Kläger ist habilitierter Arzt und war früher an einer Uniklinik tätig. Dabei war er auch lehrend an der Ausbildung der Studierenden beteiligt. Vor einem g ...
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