Unterbliebene Meldung offener Stellen kann diskriminierend sein
Erfurt (jur). Die unterbliebene Meldung offener Stellen eines öffentlichen Arbeitgebers bei der Arbeitsagentur kann ein Hinweis für eine entschädigungspflichtige Diskriminierung schwerbehinderter Bewerberinnen und Bewerber sein. Allein die Veröffentlichung eines Stellenangebotes in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (BA) ersetze die Meldepflicht nicht, urteilte am Donnerstag, 25. November 2021, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 8 AZR 313/20). Im Streitfall hatte sich d ...
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