Werbung darf nicht wie private E-Mail daherkommen

Luxemburg (jur). Werbung darf nicht wie eine private E-Mal daherkommen. Solche „Inbox-Werbung“ ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Nutzer zulässig, urteilte am Donnerstag, 25. November 2021, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-102/20). Bei solchem „Inbox advertising“ sehen die Nutzer über oder zwischen ihren Mails eine Werbung, die den Mails zum Verwechseln ähnlich sieht. In der Betreffzeile steht dann ein kurzer Werbetext, der zu einem Klick verleiten so ...

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