Schülerin mit Erdnussallergie darf „erdnussfreie“ Schule besuchen

Hannover (jur). Eine Schülerin mit einer hochgradigen Erdnussallergie kann ausnahmsweise Anspruch auf den Besuch einer „erdnussfreien“ Grundschule haben. Auch wenn die Wunschschule außerhalb des für sie zuständigen Schulbezirks liegt, muss im Einzelfall der Besuch dieser Schule mit ihrer erdnussfreien Umgebung aus Härtegründen erlaubt werden, urteilte am Dienstag, 16. November 2021, das Verwaltungsgericht Hannover (Az.: 6 A 3907/21). Im konkreten Fall ging es um eine sechsjährige Gru ...

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