„Apothekenautomaten“ auch verwaltungsrechtlich unzulässig

Mannheim (jur). Der Verkauf von Arzneimitteln mittels eines „Apothekenautomaten“ ist auch verwaltungsrechtlich unzulässig. Apothekenpflichtige Medikamente müssten von der Apotheke direkt an den Kunden abgegeben werden, wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem am Donnerstag, 11. November 2021, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 9 S 527/20). Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits entschieden, dass der Automat der niederländischen Versandapotheke DocMorri ...

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