„Bild“ muss mit falscher Meldung auch die Gegendarstellung löschen

Karlsruhe (jur). Löscht eine Zeitung einen teils unwahren Artikel aus ihrem Onlinearchiv, muss sie gegebenenfalls auch eine hierzu veröffentlichte Gegendarstellung löschen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 19. November 2021, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: VI ZR 1228/20). Die Gegendarstellung selbst sei zwar nicht unwahr, sie spiegele aber die unwahren Vorwürfe und rufe diese so in Erinnerung. Damit muss „bild.de“ eine 2016 dort veröffent ...

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