Klinikvorbehalt für Zwangsbehandlungen bleibt grundsätzlich bestehen
Karlsruhe (jur). Medizinische Zwangsbehandlungen bleiben grundsätzlich weiterhin den Kliniken vorbehalten. Es bestehen jedoch Auslegungsspielräume, wie weit dieser Klinikvorbehalt reicht und was überhaupt als „Zwangsbehandlung“ gilt, stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag, 9. November 2021, veröffentlichten Beschluss klar (Az.: 1 BvR 1575/18). Vor einer abschließenden verfassungsrechtlichen Prüfung müssten zunächst die Fachgerichte dies ausloten. Medi ...
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