Fußballclubs müssen für Fanverhalten geradestehen
Karlsruhe (jur). Schiedsgerichte des Deutschen Fußballbundes dürfen Fußballclubs wegen des Verhaltens ihrer Fans eine Geldstrafe aufbrummen. Sind die Vereine nicht ausreichend gegen den verbotenen Einsatz von Feuerwerkskörpern im Stadion durch ihre Fans vorgegangen, darf zur „Prävention und Abschreckung“ eine Sanktion verhängt werden, entschied am Donnerstag, 4. November 2021, der Bundesgerichtshof (BGH) (Az.: I ZB 54/20). Die verschuldensunabhängige Geldstrafe verstoße nicht gegen d ...
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