Bundesverwaltungsgericht erleichtert Wohnungsbordelle

Leipzig (jur). Ein sogenanntes Wohnungsbordell kann in einem Mischgebiet grundsätzlich zulässig sein. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag, 9. November 2021, in Leipzig klargestellt (Az.: 4 C 5.20). Nach dem Mitte 2017 in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetz könne eine „milieutypischen Unruhe“ nicht mehr generell unterstellt werden. Dies erfordere nun eine Prüfung im Einzelfall. Die Klägerin ist Mieterin dreier miteinander verbundener Wohnungen im zweiten Obergeschos ...

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