Lesbischer Lebenspartnerin steht Sonderurlaub wegen Kindesbetreuung zu
Berlin (jur). Wenn eine eingetragene lesbische Lebenspartnerin das gemeinsame Kind ihrer kranken Partnerin betreut, hat sie als Beamtin Anspruch auf Sonderurlaub. Denn bei der Kinderbetreuung liegt ein "wichtiger Grund" vor, der nicht nur von Eltern leiblicher oder adoptierter Kinder geltend gemacht werden kann, entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Mittwoch, 27. Oktober 2021, bekanntgegebenen Urteil (Az.: VG 36 K 68/19). Dies gelte aus Gründen der Gleichbehandlung auch für Per ...
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